Geschichte

Die Wurzeln der Arbeitsstelle kokon liegen in der Betreuung von Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden.

1961/63
Vorgeschichte: seit 1961 werden Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst herangezogen. Ab 1963 hat der Schülerpfarrer im AfJ (Werner Schanz) die Aufgabe des kirchlichen Dienstes mit den Zivis/KDVlern in Beratung und Rüstzeiten inne. 13 nebenamtliche Berater unterstützen ihn.

 
01.04.1971
Die Beratungszahlen steigen ständig, so dass zum 01.04.1971 Diakon Walter Deindörfer zum Beauftragten der ELKB für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende ernannt wird. Zunächst arbeitet Diakon Deindörfer in einem kleinen Raum im Hummelsteiner Weg 100. Erst durch Renovierungsarbeiten wird ein Büro im 2. Stock im Amt für Jugendarbeit geschaffen. Er beantragt für 1972 eine Schreibkraft; ihm wird eine halbe Stelle zugesagt: Frau Jahns.
Rechtliche Situation im KDV Verfahren: Nach schriftlichem Antrag Anhörung vor dem Ausschuss für KDV, bei Ablehnung und Neuantrag vor der Kammer für KDV
Die EAK Bayern wird gegründet. Für die Berater werden nun Gesamtkonvente und Regionalkonvente angeboten. Jährliche Begegnungstagungen mit Militärseelsorgern finden statt.
 
1971
1000 ZDL in Bayern, 300 evang., 26 Berater, 2 Werkwochen (WW) (27.600 Anträge KDV, 11.200 anerkannt)
 
1973
31 Berater, 820 Beratungen, 224 Verhandlungen, 9 WW (35.000 Anträge KDV)
 
1974
2000 Zivis in Bayern, Diakon Deindörfer besucht Zivildienststellen, WW werden ökumenisch mit der kath. Beauftragten durchgeführt
EAK Bayern (Vors. Pfr. Schattenmann) beantragt bei der Herbstsynode eine zusätzliche Stelle Soz.-Päd., auf Ungleichgewicht zu Militärseelsorgern wird hingewiesen: 1500 Soldaten an einem Standort. Verweis auf Antrag des AfJ an die Herbstsynode 1970 auf einen KDV-Pfarrer, der abgelehnt wurde (Pfarrermangel)
 
1975
71 Berater, 600 evang. Zivis, 1974: 1024 Beratungen
 
1979
Zehn WW pro Jahr vorgesehen. Ausgangspunkt 1700 Zivis in Bayern, Berater: 69 Pfarrer, 10 Diakone, 5 Jugendleiter á 15 Stunden, Beratung jährlich, 18 Kirchenkreiskonvente
 
1980
1833 Beratungen, im Amt 186, 18 Verhandlungsbegleitungen, 10 WW, 94 Berater, 1647 Beratungen, 499 Verhandlungen, 54000 Anträge auf KDV
 
1980/81
Ein Zivi leistet seinen Dienst im Amt für KDV
 
1981
96 Berater, 1286 evang. Zivis
Anzeige des Antrags auf Errichtung einer Pfarrstelle an das LKA
 
1983
Antrag an die Landessynode Herbst, Ansbach
 
1984
Pfarrer Wolfgang Langenbach ( verst. am 05.07.2015) wird Beauftragter, Diakon Deindörfer wird Stellvertreter, 0,5 Sekretärin
43.800 Anträge auf KDV, Bayern: 132 BeraterInnen (128+4)
Neue Gesetzeslage: Verhandlung wird Ausnahme, nur bei Soldaten, Einberufenen, Reservisten, Zweitantragsteller. Zivildienst ist 1/3 länger als Wehrdienst, gilt als "tragendes Indiz" für Ernsthaftigkeit.

Am 30. Juni 1983 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes. Danach war eine Gewissensprüfung nur noch bei Soldaten zulässig, die im Wehrdienst oder danach KDV beantragten. Bei Ungedienten genügte nun ein schriftlicher Antrag mit einer persönlichen ausführlichen Begründung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dieser wurde nun nach § 24 des Zivildienstgesetzes von 16 auf 20 Monate verlängert und dauerte damit 1/3 länger als die Wehrdienstzeit. Dies sollte die Ernsthaftigkeit einer Gewissensentscheidung zur Kriegsdienstverweigerung unterstreichen. Eine Klage, wonach dies gegen die in Art. 12/2 des Wehrpflichtgesetzes festgelegte gleiche Dauer beider Dienste verstoße, wies das BVerfG mit Hinweis auf zusätzlich vom Gedienten zu absolvierende Wehrübungen zurück.

1987
63.000 Anträge auf KDV, 3267 evang. Zivis in Bayern, 12 WW. 149 Berater mit 1450 Beratungen und 98 Verhandlungen, Diakon Deindörfer: 364 Beratungen, 49 Verhandlungen
Antrag der EAK Bayern an Herbstsynode: Errichtung einer zweiten Pfarrstelle, evtl. München, 1988 bewilligt, plus Aufstockung der Sekretärinnenstelle auf 1
 
01.09.1989
Pfarrer Gerhard Heinz wird Beauftragter für KDV in München
mit Diakon Richard Strodel
4414 evang. Zivis in Bayern, 154 Berater, 1334 Beratungen, 34 Verhandlungen
 
09/1990
Dienstantritt von Diakon Sigi Laugsch
 
Entwicklung der KDV Anträge

Vor der Einführung der Wehrpflicht 1956 bis 1965 beantragte nur eine kleine Minderheit der wehrpflichtigen Geburtsjahrgänge (1938-1945) KDV. Diese wurde gesellschaftlich weit überwiegend als eine Abweichung von der Norm - "Drückebergerei" - missbilligt. Seit Einführung des Zivildienstes 1961 - 1976 stieg die Zahl der Kriegsdienstverweigerer langsam, aber stetig jedes Jahr an. 1968 wurden mit 11.952 doppelt so viele KDV-Anträge gestellt wie im Vorjahr mit 5963. Zugleich verweigerten viermal so viele Soldaten wie 1967 den Kriegsdienst; viele verbrannten ihre Wehrpässe öffentlich und verweigerten Befehle.

1969 versuchte das Bundesverwaltungsamt, die Kriegsdienstverweigerer unter anderem in Schwarmstedt zu kasernieren. Zu dieser Zeit wohnten die Zivildienstleistenden noch bei den Dienststellen. Nach einem bundesweiten Streik der Zivildienstleistenden zu Ostern stellte das Amt seine Bestrebungen ein. Nach und nach vermehrte sich die Anzahl von Zivis, die zu Hause schliefen und jeweils nur zum Dienst anreisten, sogenannte Heimschläfer.

1972 wurden 33.792 KDV-Anträge gestellt: ebenso viele wie in den ersten zehn Jahren der Wehrpflicht. Dabei nahmen situationsbezogene Argumentationen, etwa Kritik am Vietnamkrieg, am Kalten Krieg und am Nord-Süd-Konflikt, erheblich zu. KDV galt nun vielfach als Mittel zur Politisierung der jungen Generation. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf die Innere Führung der Bundeswehr unter der sozialliberalen Koalition (1969 - 1982).

Nur 1974 und 1975 ging die Antragszahl leicht zurück, bevor sie 1977 erneut sprunghaft anstieg: Nachdem die Regierung das Antragsverfahren vorübergehend aufgehoben und die einfache Abmeldung vom Wehrdienst per Postkarte erlaubt hatte, wurden 69.69 Postkartenanträge gestellt. Nach Aufhebung der Reform durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil fielen die Antragszahlen 1978 auf den Stand von 1976, um von da an weiter zu steigen. Bis 1983 wurden 66.583 Anträge gestellt. nach der Verlängerung des Zivildienstes ging die Zahl 1984 auf 44.014 zurück. Für die Geburtsjahrgänge 1957 bis 1966 war die KDV nunmehr ein gesellschaftlich anerkanntes Verhalten.

Im Golfkriegsjahr 1991 wurden mit 151.212 fast doppelt so viele KDV-Anträge wie 1990 eingereicht. Seitdem wird die KDV endgültig als gewöhnliches "Massenphänomen" betrachtet (Hans-Georg Räder).

17.04.1991
20jähriges Jubiläum der Arbeitsstelle des Beauftragten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende und Verleihung des Bayerischen Friedenspreises der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen - Landesverband Bayern an Diakon Walter Deinhöfer, den ersten Beauftragten für KDV in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern.
 
02/1994
Die Mitgliederversammlung der Evang. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer in Bayern beauftragt den Vorstand konzeptionelle Überlegungen für die Weiterentwicklung der bisherigen Ausrichtung der Arbeit mit der Zielvorgabe der stärkeren Einbindung des Konziliarer Prozesses innerhalb unserer Landeskirche zu erarbeiten.
 
09/1994
Der Fachausschuss Konziliarer Prozess im Landeskirchenamt befasst sich erstmals mit der Zukunft der Dienststelle des Landeskirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende.
 
11/1995
Die Landessynode befürwortet die Gründung einer Ökumenischen Einrichtung für gewaltfreie Konfliktlösung in Bayern und bittet den Landeskirchenrat und unseren Landesbischof, sich für die Realisierung einer solchen Einrichtung in der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen (AcK) in Bayern einzusetzen.
 
10/1997
Treffen aller Gruppen, Verbände, Einrichtungen und Einzelpersönlichkeiten, die sich für Institutionalisierung gewaltfreier Konfliktbearbeitung innerhalb der Landeskirche ausgesprochen haben. Ziel ist eine Eingabe für die Herbstsynode in Schweinfurt zu erarbeiten.
Die Evang. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerer in Bayern und die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erwachsenenbildung beantragen durch eine offizielle Eingabe an die Herbstsynode die Umwandlung der bisherigen Dienststelle des Beauftragten für KDV und ZDL in eine Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung. Neben der weiterhin notwendigen Seelsorge an Kriegsdienstverweigerern und Zivildienstleistenden soll die Arbeitsstelle in Kirche und Gesellschaft gewaltfreie Konfliktbearbeitung bekannt machen und vermitteln.
 
11/ 1997
Dienstantritt von Pfarrer Velten Wagner

04/1998
Synode: Geschäftsführender Ausschuss der Landesjugendkammer: "Die Evangelische Jugend unterstützt den Antrag auf Umwandlung der bisherigen Dienststelle des Beauftragten für DKV und ZDL in eine "Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung."

10/1998
Mit Schreiben vom 14.10.1998 teilt Kirchenrat Michael Martin vom Landeskirchenamt mit, dass der Landeskirchrat aufgrund des Synodenbeschlusses der Dienststelle des landeskirchlichen Beauftragten für KDV/ZDL den zusätzlichen Auftrag für "gewaltfreie Konfliktbearbeitung" erteilt. Der Name der Dienststelle soll lauten: "Der landeskirchliche Beauftragte für KDV/ZDL - Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung".
 
02/1999
Beginn der ersten Ausbildung zur Bearbeitung von innergesellschaftlichen Konflikten für Multiplikatoren in gemeinsamer Trägerschaft mit der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V., Bonn; dem Fränkischen Bildungswerk für Friedensarbeit e.V., Nürnberg und der Werkstatt für gewaltfreie Aktion Baden, Heidelberg in Weisendorf bei Erlangen.
Bis November 2000 finden 8 Seminare an 37 Tagen statt. 16 TeilnehmerInnen
 
09/2000
Dienstantritt von Diakon Günter Tischer
 
2003
Nach der Fassung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) vom 09. August 2003 entscheidet das BAZ ohne reguläre Anhörung über einen schriftlichen KDV-Antrag. Die Antragstellung entbindet nicht von der Pflicht, sich zur Erfassung zu melden und zur Musterung vorzustellen, schiebt aber die Einberufung zum Wehrdienst bis zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags auf oder hebt sie im Fall seiner rechtsgültigen Anerkennung ganz auf. Während im Wehrdienst verweigernde Soldaten früher sofort von jedem Dienst an der Waffe entbunden wurden, geschieht dies heute nur dann, wenn die Arbeitsfähigkeit eines Truppenteils dadurch nicht eingeschränkt wird.
 
10/2003-02/2004
Berufsbegleitender Grundkurs "Gewaltfreie Konfliktbearbeitung" des Ökumenischen Dienstes Schalomdiakonat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung.
 
01-04/2004
Eltern und Erzieherinnen – eine starke Partnerschaft: erste 10-tägige Ausbildung in gewaltfreier Erziehung. Ein Kooperationsprojekt der Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung und des Landesverbandes evang. Kindertagesstätten
Zweiter Kurs: 12/ 2004 – 02/2005, dritter Kurs: 11/2005 - 04/2006, vierter Kurs: 11/2006 – 04/2007
 
01/2005
Friedenswirkstätten in Stadt und Landkreis Bamberg. Ein Projekt des Evangelischen Bildungswerkes im Dekanatsbezirk Bamberg e.V., der Frauenbeauftragten im Dekanatsbezirk Bamberg und der Arbeitsstelle für gewaltfreie Konfliktbearbeitung, unterstützt vom Bayr. Kultusministerium und finanziert aus dem Kulturfonds 2004 im Rahmen Verbündete Kirche – Gewalt in Familien wahrnehmen und überwinden
 
01.09.2005
Mit dem Dienstantritt von Pfarrerin Claudia Kuchenbauer erhält die Dienststelle einen neuen, zusätzlichen Auftrag: bei Konflikten im Bereich der Kirche soll Unterstützung durch Konfliktberatung und Mediation angeboten werden. Dazu soll ein Unterstützungsnetzwerk AG Mediation aufgebaut werden.
Die Arbeitsstelle wird umbenannt in: "Arbeitsstelle kokon für konstruktive Konfliktbearbeitung in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
 
01.01.2006
Änderung des PfG, Art. 87a: Mediation. (1) Bei einem Konflikt zwischen dem Pfarrer oder der Pfarrerin und anderen in der Gemeinde wird von dem Dekan oder der Dekanin bzw. dem Oberkirchenrat oder der Oberkirchenrätin im Kirchenkreis das Instrument der Mediation angeboten; diese vermitteln den Konfliktbeteiligten den Kontakt zu einer damit beauftragten Arbeitsstelle. Diese klärt mit den Beteiligten, ob eine Mediation sinnvoll ist oder ob andere Methoden, beispielsweise Gemeindeberatung oder Supervision angezeigt sind. Sofern die Voraussetzungen für eine Mediation gegeben sind, schlägt die Arbeitsstelle den Beteiligten mindestens zwei für Mediation qualifizierte Personen vor. (2) Führt das Verfahren nach Absatz 1 nicht zu einer Lösung des Konflikts, so legt der Oberkirchenrat oder der Oberkirchenrätin im Kirchenkreis – im Benehmen mit dem Dekan oder der Dekanin – dem Landeskirchenrat einen schriftlichen Situationsbericht vor und schlägt gegebenenfalls die Einleitung des Erhebungsverfahrens gem. § 87 und Art. 87b vor.
Bis zur erneuten Änderung dieses Artikels im April 2009 bearbeitet die Arbeitsstelle kokon 27 Fälle in diesem Rahmen. Ergebnis: meist sind die Vorgeschichten bereits sehr lang und die Situationen zu eskaliert, um vermittelnd eingreifen zu können und eine Trennung zu verhindern
 
01.07.2006
Gründung des Unterstützungsnetzwerkes AG Mediation in der ELKB in Nürnberg: ca. 60 Mitglieder, 2 MV´s pro Jahr
 
01.09.2006
Dienstantritt von Diakonin Elisabeth Peterhoff
 
28./29.11.2008
Das Beraternetz und die EAK Bayern wird mit einem feierlichen Festakt in Augsburg von der Arbeitsstelle kokon und dem Landesbischof Friedrich geehrt. Der seit den 90er Jahren aufgrund der Rechtslage drastisch zurückgehende Bedarf im Bereich KDV-Beratung macht eine Auflösung dieser Struktur sinnvoll. Die engagierte Arbeit hat sich bewährt und wird mit großer Anerkennung der Verdienste gewürdigt. Die Hauptamtlichen der Arbeitsstelle kokon bleiben zur KDV-Beratung beauftragt.
 
04/2009
Landessynode ändert Art. 87a, PfG: Konfliktmanagement. (1) Schweren Konflikten zwischen einem Pfarrer oder einer Pfarrerin und anderen in der Gemeinde ist rechtzeitig mit geeigneten Mittel zu begegnen. Als Instrumente kommen neben den Mitteln der Dienst- und Gemeindeaufsicht insbesondere Visitation, Mediation, Gemeindeberatung und Supervision in Betracht. Wer die Dienstaufsicht ausführt soll auf die am Konflikt Beteiligten einwirken mit dem Ziel, dass Kontakt zu entsprechend qualifizierten Stellen oder Personen aufgenommen wird. (2) Kann der Konflikt nicht gelöst werden, legt der Oberkirchenrat oder die Oberkirchenrätin im Kirchenkreis im Benehmen mit dem Dekan oder der Dekanin dem Landeskirchenamt einen schriftlichen Situationsbericht vor.
 
24.-26.09.2009
Kongress KIRCHE MACHT FRIEDEN auf dem Hesselberg: Vorträge und workshops für ca. 100 Teilnehmer/-innen, Mediationsausbildung für behinderte Menschen, Theater Berliner Compagnie und viele weitere Highlights
 
11/2010
Bundesweite Eröffnung der Ökumenischen Friedensdekade in Nürnberg
 
01.07.2011
Großer Schulstreitschlichtungstag im RPZ Heilsbronn aus Anlass der 10-jährigen Schulmediationsausbildung für Lehrkräfte durch Claudia Kuchenbauer, 150 Teilnehmer/-innen
 
01.02.2018
Dienstantritt von Pfarrer Martin Tontsch